Die acht Parteien, die sich auf ein Abkommen über eine weitere Staatsreform geeinigt haben, wollen noch vor dem Sommer die Gesetzestexte über das neue Aussehen des Senats verabschieden. Die letzten Vorbereitungen dazu wurden am Freitag getroffen.
In der neuen Zusammensetzung wird der Senat nicht mehr aus direkt gewählten Politikern bestehen, sondern aus 50 Mitgliedern, die von den Regional- und Gemeinschaftsparlamenten entsandt werden. Hinzu kommen noch zehn durch die Parteien kooptierte Senatoren.
Nach der Reform wird der Senat über deutlich weniger Zuständigkeiten verfügen als bisher. Im Wesentlichen wird er künftig nur noch für Fragen in Bezug auf das Königshaus und die staatlichen Einrichtungen zuständig sein. Geplant sind keine regelmäßigen Sitzungen mehr, sondern nur noch ein Zusammentreffen pro Monat.
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