Kim De Gelder hatte im Januar 2009, also vor mehr als drei Jahren, in einer Kindertagesstätte im flämischen Dendermonde zwei Babys und eine Betreuerin kaltblütig ermordet. Nur wenige Tage zuvor hatte der Angeklagte auch noch eine ältere Frau in der Ortschaft Vrasene umgebracht.
Von Anfang an stellte sich die Frage nach seiner Zurechnungsfähigkeit.
In einem ersten Gutachten war diese Frage eindeutig bejaht worden, doch seine Verteidigung forderte eine Gegenexpertise und darin wurde Kim De Gelder für unzurechnungsfähig erklärt.
Der Ratskammer oblag es nun, zwischen diesen widersprüchlichen Gutachten zu entscheiden. Nach stundenlangen Beratungen erklärte sie den Angeklagten schließlich für zurechnungs- und somit auch für schuldfähig.
Wenn diese Entscheidung von der Anklagekammer in Gent bestätigt wird, hat dies zur Folge, dass Kim De Gelder vor einem Geschworenengericht der Prozess gemacht wird, und er nicht, wie seine Anwälte gefordert hatten, in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen wird.
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