Arbeitgeber sollen ihren Mitarbeitern den Lohn künftig nicht mehr bar auszahlen dürfen. Staatsssekretär Crombé will das Gesetz entsprechend abändern, um die Möglichkeit des Steuerbetrugs zu unterbinden.
Nach heutiger Gesetzeslage ist es durchaus üblich, dass die Monatslöhne cash ausgehändigt werden. Wenn der Arbeitgeber ein System per Banküberweisung bevorzugt, muss er dies mit den Gewerkschaften vereinbaren.
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