Banken, Wechselstuben, Kasinos sowie Notare, Anwälte und Immobilienagenten sind gesetzlich verpflichtet, die Anti-Geldwäsche-Behörde zu kontaktieren, wenn sie den Verdacht hegen, dass ein Klient oder Kunde Schwarzgeld weiß waschen will.
Von den 20.000 Meldungen, die 2010 gemacht wurden, sind 1.300 Dossiers an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet worden. Insgesamt konnte die Anti-Geldwäsche-Behörde illegal erworbene Vermögen von insgesamt etwa 700 Millionen Euro aufdecken.
vrt/jp - Archivbild: Sébastien Pirlet (belga)