Somit kann der Verurteilte das Gefängnis bereits verlassen, muss sich aber in psychiatrische Behandlung begeben. Außerdem darf er weder Alkohol noch Drogen konsumieren. Die Staatsanwaltschaft hatte eine zwangsweise Unterbringung in einer Psychiatrie gefordert.
Hissel musste sich wegen mehrerer versuchter Carjackings und der Androhung von Gewalt vor Gericht verantworten. Er war im Juni vergangenen Jahres aus einer psychiatrischen Einrichtung geflohen, in die er sich freiwillig begeben hatte.
Der 23-jährige Sohn des bekannten Lütticher Anwalts Victor Hissel hatte im April 2009 versucht, seinen Vater zu töten.
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