Stichwort Internet: Auch für die Medien ist es ein heikles Thema. Das hat die Berichterstattung der Medien beim tragischen Busunglück vor mehreren Wochen in der Schweiz gezeigt. Besonders umstritten war die Veröffentlichung von Fotos der jungen Unfallopfer - Fotos, die man einfach aus Facebook und dem Internet gepflückt hatte.
Der 'Flämische Journalistenrat' hat nun eine Richtlinie veröffentlicht: Was auf sozialen Netzwerken oder im Internet erscheint, darf nicht einfach so in der Zeitung oder im Fernsehen veröffentlicht werden. Und Fotos von Minderjährigen erst recht nicht. Ausnahmen rechtfertigen sich nur, wenn es von gesellschaftlicher Relevanz ist.
Aber jede Richtlinie wird nur wenig an der Tatsache ändern, dass Internet-Nutzer unendlich verletzbar sein können. Eine Einsicht, zu der man besser früher als später gelangen sollte. Es lohnt sich jedenfalls, sich selbst zu schützen. Denn die sozialen Netzwerke sind im Umgang mit der Privatsphäre nicht zimperlich.
"Wenn Sie etwas auf Facebook veröffentlichen, dann ist Facebook Eigentümer dieser Informationen. Das steht auch so im Vertrag. Auch wenn sie ein Foto auf Twitter veröffentlichen, dann geht das Eigentumsrecht für dieses Foto an Twitter. Sie nehmen Abstand von diesem Recht. Es ist wichtig, das zu wissen", erklärt Michaël Opgenhaffen von der Lessius Hochschule Antwerpen .
Schützen Sie sich also im Internet! Denn die Frage ist, ob jeder Journalist genügend deontologisches Feingefühl an den Tag legt, um zu entscheiden, was er veröffentlicht und was nicht.
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