Dadurch kann eine europäische Richtlinie nun endlich in belgisches Gesetz umgewandelt werden, wodurch der Staat von astronomischen Geldbußen verschont bleibt. Die Sozialpartner verständigten sich darauf, dass in Unternehmen ab 50 Mitarbeitern die bestehenden Sicherheits-Komitees größere Befugnisse erhalten. Für Betriebe mit 20 bis 50 Beschäftigten soll eine Lösung in den Sektorenausschüssen erarbeitet werden.
Arbeitgeber und Gewerkschaften verständigen sich auf Gewerkschaftsvertretungen in kleinen Betrieben
Arbeitsminister Vanvelthoven hat sich erleichtert über die Einigung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften im Hinblick auf die gewerkschaftliche Vertretung in Betrieben mit weniger als 100 Beschäftigten geäußert.