In Unternehmen ab 50 Beschäftigten erhalten demnach die bestehenden Sicherheits-Komitees größere Befugnisse. Für Betriebe mit 20 bis 50 Mitarbeitern soll eine Lösung in den Sektorenausschüssen erarbeitet werden. Mit der jetzt erzielten Einigung kann eine entsprechende europäische Richtlinie nun endlich in belgisches Gesetz umgewandelt werden.
Arbeitgeber und Gewerkschaften verständigen sich auf Gewerkschaftsvertretungen in kleinen Betrieben
Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich auf ein Abkommen verständigt, das die Information und Konsultation der Beschäftigten in Betrieben mit weniger als 100 Mitarbeitern regeln soll.