Die Ratskammer folgte den Argumenten der Staatsanwaltschaft, die die frühere PS-Spitzenpolitikerin Anne-Marie Lizin vorwirft, im Juni 2007 städtisches Personal während der Arbeitsstunden damit beauftragt zu haben, Wahlwerbung auf dem Markt unter's Volk zu bringen.
Weil dafür die Anwesenheitslisten falsch ausgefüllt worden seien, erfülle dies den Straftatbestand der Urkundenfälschung, befand die Ratskammer.
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