
Dabei handelt es sich um Mandate für einkommensschwache Klienten. Die Kosten dafür übernimmt der Staat. Da das Budget für die Pro Deo-Mandate seit Jahren nicht erhöht wurde, aber immer mehr Menschen darauf zurückgreifen, sinkt das Einkommen der Anwälte. Die Anwaltskammern verlangen ein anderes Finanzierungssystem. Dabei sollen Klienten abhängig von ihrem Einkommen an den Kosten beteiligt werden.
Das Justizministerium hat für die Entschädigung der Anwälte nach dem Salduz-Gesetz eine Million Euro bewilligt. Dieses Gesetz garantiert jedem Bürger das Recht auf einen Anwalt ab dem ersten Verhör. Die Anwälte weigern sich zur Zeit, diesen Dienst aufrecht zuerhalten, weil sie bisher keine Bezahlung dafür erhalten haben.
Die Parteien treffen sich am 5. Mai zu einer weiteren Verhandlungsrunde. Die Anwaltskammern haben für den 10. Mai einen Streik angedroht, falls es zu keiner Einigung kommt.
b/sh - Bild: Archivbild