Einen entsprechenden Zeitungsbericht hat Finanzminister Steven Vanackere inzwischen bestätigt. Die Superdatenbank soll sämtliche Angaben der Steuerämter, Zollbehörden und anderer staatlicher Einrichtungen bündeln. Dadurch soll ein genaueres Profil des Steuerpflichtigen erstellt werden können.
Der Aufbau einer Superdatenbank war bereits 2007 vom damaligen Finanzminister Didier Reynders angeregt, von der Kommission zum Schutz des Privatlebens aber abgelehnt worden.
Nach Angaben der Datenschützer ist im heutigen Gesetzvorschlag erstmals garantiert, dass nur Steuerbeamte mit entsprechendem Sonderrecht Einblick in die Daten erhalten. Außerdem könne der Steuerpflichtige auf seine Angaben zugreifen und diese gegebenfalls berichtigen.
Welche Daten werden gebündelt?
Die Mitarbeiter in den Finanzämtern bekommen einen besseren Überblick: Alle Datenbanken des Ministeriums sollen vernetzt werden. Das heißt: Alle Angaben über eine Person werden zentralisiert. Die Einkommenssteuer, aber auch alle Daten, über die die Behörden verfügen in Sachen Auto, Zoll, Erbschaft und so weiter. Dazu können dann auch Angaben von anderen Ämtern kommen. Das Ziel ist ein genauerer Gesamtüberblick. Wenn zum Beispiel ein Sozialhilfeempfänger ein dickes Auto fährt oder in einer Luxusvilla wohnt, dann schlägt das System Alarm.
Dieses Alarmsystem nennt man „Datamining“: alle Daten sind codiert, für den Mitarbeiter der Finanzbehörde also nicht sichtbar und das System gleicht automatisch die Angaben ab. Stimmt irgendetwas mit der Norm nicht überein, wird das gemeldet und erst dann kann der Kontrolleur die Sache unter die Lupe nehmen.
Jede Anfrage an die Datenbank wird gespeichert. So lässt sich jederzeit nachvollziehen, wer wann welche Informationen abgerufen hat. Außerdem bekommt die Finanzbehörde einen eigenen Datenschutzbeauftragten. Der soll das Ganze überwachen. Und: Die Steuerzahler können jederzeit beim Amt nachfragen, was in der persönlichen Akte gespeichert ist.
vrt/jp - Archibild: Dirk Waem (belga)