Die Regelung war im Jahr 1954 aus Sicherheitsgründen getroffen worden.
Nach Auffassung der N-VA ist heutzutage nicht mehr vertretbar, dass königliche Anwesen einen stärkeren Schutz benötigen als etwa wichtige Industriegebiete oder Energieproduktionsstätten.
Bei einer Aufhebung des Flugverbots würden weniger Flugzeuge über flämisches Gebiet fliegen müssen, hofft die N-VA.
belga/jp - Archivbild: Dirk Waem (belga)