In die Problematik mit der Besteuerung von Kriegsrenten aus Deutschland scheint Bewegung zu kommen.
In einer Meldung der VRT hieß es heute, die Sache sei so gut wie in trockenen Tüchern, aber das ist offenbar zu optimistisch.
Die VRT verkündete, dass jene, die während des 2. Weltkrieges freiwillig in Deutschland gearbeitet hätten, in Deutschland steuerpflichtig seien.
Im Gegenzug wäre Deutschland damit einverstanden, für jene Belgier, die während des Nazi-Regimes in Deutschland zur Arbeit verpflichtet wurden, auch künftig keine Rentensteuer zu erheben.
Das Problem besteht darin, der deutschen Steuerverwaltung jene Personen zu nennen, die als Zwangsarbeiter in Deutschland heute ein Anrecht darauf haben, auf ihre Rente keine Steuern zu bezahlen. Mit dem Prinzip ist Deutschland offenbar einverstanden. Das große Problem ist: nach welchen Kriterien werden diese Personen ermittelt? Wie kann man das beweisen?
Erst muss ein entsprechendes offizielles Abkommen mit Deutschland unterschrieben werden, und darüber laufen zur Zeit noch die Verhandlungen. Das wurde dem BRF heute sowohl von einem Beamten des belgischen Finanzministeriums als auch von Senator Louis Siquet bestätigt. Senator Siquet kündigte an, dass am Mittwoch eine weitere Sitzung im Senat stattfinden werde, zu der auch Vertreter der belgischen Kriegsopferverbände und des Finanzministeriums eingeladen seien. Ferner werde zu dieser Problematik in Kürze auch eine Delegation aus Deutschland in Brüssel erwartet.
Wenn dabei alles so schnell und reibungslos verlaufe, wie man es im besten Fall erwarten könne, dann würde eventuell im Laufe des nächsten Monats ein Abkommen zwischen Belgien und Deutschland unterzeichnet werden.
Bild: belga