Die Staatsanwälte hatten in der Anweisung an die Polizeichefs geschrieben, wenn jemand bei einer Hausschlachtung angetroffen werde, solle die Polizei den Straftatbestand protokollieren und gleichzeitig einen gütlichen Vergleich anbieten in Höhe von 500 Euro. In diesem Falle könne das geschächtete Tier dableiben, damit das Opferfest stattfinden könne.
Vandenhove, der gleichzeitig Vorsitzender der Senatskommission für innere Angelgenheiten ist, kritisiert dies scharf. Tiere zu Hause schlachten oder schächten sei nun einmal verboten und durch den gütlichen Vergleich werde die Straftat legalisiert. Der Rundbrief unterlaufe die Anstrengungen der Limburger Bürgermeister Hausschlachtungen zu verhindern. Zudem sei die Formel 'sozial ungerecht': Wer 500 Euro dafür habe, könne sich ein Opferfest mit ritueller Schlachtung zu Hause leisten. Zudem schaffe diese Formel einen Präzedenzfall.
Sint Truidens Bürgermeister übt Kritik an Staatsanwaltschaft
Kritik am Rundbrief der Staatsanwaltschaften von Hasselt und Tongeren äußert der Bürgermeister von Sint Truiden Vandenhove SP.A.