In diesem Falle würde die Prozedur im Parlament der Französischen Gemeinschaft beginnen, insofern drei Viertel der Abgeordneten der Gemeinschaft dies verlangen. Dies hätte wiederum zur Folge, dass die Behandlung des flämischen Vorschlags zur Spaltung des Wahlbezirks Brüssel-Halle-Vilvoorde im Kammerplenum für die Dauer von 60 Tagen ausgesetzt würde. Während dieser Zeitspanne muss der Konzertierungsausschuss aus Vertretern der Föderalregierung und der Regierungen von Regionen und Gemeinschaften Position beziehen. Erst danach kann die Gesetzesvorlage im föderalen Parlament behandelt werden.
Prozedur des Interessenkonflikts verzögert parlamentarische Behandlung von BHV
Die in der Verfassung vorgesehene Prozedur des Interessenkonflikts, die nach dem Votum im Kammerausschuss von den frankophonen Parteien in Erwägung gezogen wurde, kann von einer parlamentarischen Versammlung in Gang gesetzt werden, wenn sie sich in ihren Grundrechten benachteiligt sieht.