Aufgrund des Verbotes der Freihaltung von Hühnern können die Eier nicht als Freilandeier verkauft werden. Die Maßregeln wurden kürzlich für private Halter von Geflügel gelockert, jedoch nicht für Zuchtbetriebe. Betroffen sind etwa ein Viertel aller Geflügelzüchter vor allem in der Wallonie und in Westflandern.
Bauernbund verlangt Entschädigung für Geflügelzüchter
Der Bauernverband hat finanzielle Entschädigungen für Geflügelzüchter in gefährdeten Gebieten gefordert. Wegen der Vorsorgemaßnahmen gegen die Vogelgrippe sinke die Gewinnspanne bei Eiern stetig.