Die Gewerkschaften plädieren in diesem Zusammenhang für eine Frühpensionsregelung, die ab dem Alter von 50 Jahren gelten soll.
Dies widerspricht allerdings der Philosophie der Föderalregierung, wonach das effektive Renteneinstiegsalter schrittweise erhöht werden soll.
Die föderale Arbeitsministerin Monica De Coninck sitzt daher im Fall Bekaert zwischen zwei Stühlen.
Da ist zunächst das Schicksal von 600 Arbeitnehmern, die bei Bekaert ihren Job verlieren sollen. Damit vor allem die älteren Betroffenen nicht am Ende auf der Straße landen, fordern die Gewerkschaften eine Frühpensionsregelung ab dem Alter von 50 bzw. - je nach Niederlassung - 52 Jahren.
Rein rechtlich bestehe diese Möglichkeit, sagt De Coninck, zumindest noch in laufenden Jahr. Doch selbst, wenn Frühpensionsregelungen ab 50 noch rechtlich möglich seien, so sei es dennoch die feste Absicht der Regierung, das effektive Renteneinstiegsalter zu erhöhen, sagt De Coninck.
Sie verlangt also, dass die Sozialpartner zunächst alle anderen Alternativen ausloten. Womöglich will die Regierung es hier vermeiden, aus Bekaert eine Art "sozialen Präzedenzfall" zu machen.
Bild: Eric Lalmand (belga)