Pierre tätig gewesen und hatte sich geweigert, auf das Tragen eines Kopftuches zu verzichten. Dies widersprach den Schulregeln und die Lehrerin wurde entlassen. Der Staatsrat befand jetzt, dass eine einzelne Schule nicht darüber entscheiden darf, ob religiöse Zeichen erlaubt sind oder nicht. Nur eine allgemeingültige Entscheidung des Schulträgers, die für alle Schulen gilt, ist nach Ansicht des Staatsrates zulässig.
Staatsrat hebt Entlassung von muslimischer Lehrerin auf
Der Staatsrat hat die Entlassung einer muslimischen Lehrerin aufgehoben. Die Frau war letztes Jahr in einer Primarschule in der Brüsseler Gemeinde Woluwé-St.