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Salduz-Gesetz: Anwälte wehren sich gegen Bereitschaftsdienst

31.03.201209:45
Herr Anwalt, bitte zum Verhör!
Herr Anwalt, bitte zum Verhör!

Die frankophonen und deutschsprachigen Rechtsanwälte weigern sich, den Bereitschaftsdienst im Rahmen der sogenannten Salduz-Richtlinie aufrechtzuerhalten.

Seit Ende März leisten die Rechtsanwälte den freiwilligen Dienst nicht mehr.

Grund ist ein Bezahlungsproblem. Für den Rechtsbeistand beim ersten Verhör eines Verdächtigen durch die Polizei erhalten die Anwälte keine Entschädigung.

Hintergrund ist die neue Salduz-Gesetzgebung. Dadurch hat ein Tatverdächtiger bei seinem ersten Verhör durch die Polizei das Recht auf anwaltlichen Beistand.

Die Rechtsanwälte bekommen dafür bis heute aber keine Entschädigung - trotz eines Versprechens des ehemaligen Justizministers Stefaan De Clerck. Die Kammer der französischsprachigen und deutschsprachigen Rechtsanwaltschaften hat die Bereitschaft nun bis auf weiteres eingestellt.

Das könnte für Belgien schwere rechtliche Folgen haben. Unter anderem könnte das Land vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt werden. Das Gericht hatte Belgien bereits zur Einführung der neuen Salduz-Gesetzgebung verdonnert. Außerdem droht eine Klagewelle. Und: spätere Gerichtsprozesse könnten wegen Formfehlern annulliert werden. Angeklagten steht der Rechtsbeistand beim ersten polizeilichen Verhör gesetzlich zu.

Die Anwaltskammer will mit der Protestaktion Druck auf das Justizministerium ausüben. Ein Treffen mit Ministerin Annemie Turtelboom ist im Laufe des Monats April geplant. Die flämischen Anwälte stehen übrigens vor dem selben Problem, wollen ihre unbezahlten Bereitschaften vorerst aber nicht einstellen.

vrt / jp - Bild: belga

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