Über die Art und Weise, wie die Kinder vernommen werden sollen, beraten die Schweizer Ermittler gemeinsam mit den belgischen Justizbehörden.
Die Befragungen sollten in jedem Fall nur mit Einverständnis der Eltern durchgeführt werden, und auch nur dann, wenn es der Gesundheitszustand der Kinder erlaubte.
Bei dem Unglück in einem Schweizer Autobahntunnel waren vor zwei Wochen 22 Kinder und sechs Erwachsene ums Leben gekommen. 24 Kinder wurden verletzt, 13 von ihnen werden noch im Krankenhaus behandelt.
belga/sda/vrt/jp - Archivbild: Sebastien Feval (afp)