Dies ist jedoch verboten. Die Fasane wurden zuerst in einem Tierheim untergebracht und dann an einen Schlachthof geliefert. Der Geflügelzüchter muss mit einer Haftstrafe wegen Verstoßes gegen das Jagdgesetz rechnen.
Justiz beschlagnahmt über 3.000 Fasane
Die Justiz hat über 3.000 Fasane bei einem Geflügelzüchter in Ravels im Antwerpener Kempenland beschlagnahmt. Die Tiere sollten als Beute für die Jagd eingesetzt werden.