Richter und Geschworene hatten van Themsche zuvor für schuldfähig erklärt und keine mildernden Umstände gelten lassen.
Der Anwalt des 19-Jährigen hat im flämischen Fernsehen angedeutet, das Urteil vor dem Kassationshof oder dem Europäischen Gerichtshof anfechten zu wollen.
Van Themsche selbst nahm das Urteil regungslos zur Kenntnis. Er bat lediglich darum, im Gefängnis eine psychiatrische Therapie machen zu dürfen. Dies wird ihm allerdings verwehrt.
Hans van Themsche muss lebenslang ins Gefängnis
Hans van Themsche muss wegen Doppelmordes und versuchten Mordes lebenslang ins Gefängnis. Das hat das Antwerpener Schwurgericht gestern geurteilt.