Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, ob sich Van Themsche zu jenem Zeitpunkt seiner Taten bewusst war. Van Themsche hatte am 11. Mai letzten Jahres in der Antwerpener Innenstadt ein Blutbad angerichtet. Er erschoss ein Kindermädchen aus Mali und ein zweijähriges Kind. Eine türkischstämmige Frau wurde schwer verletzt. Die Verteidigung hatte unlängst versucht, die Schuldfähigkeit ihres Mandanten in Frage zu stellen. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger sind demgegenüber der Ansicht, dass Van Themsche voll zurechnungsfähig war.
Van Themsche Prozess wird fortgesetzt
Im Prozess gegen den Antwepener Amokläufer Hans Van Themsche hat das Richterkollegium heute noch einmal den Angeklagten angehört.