Arbeitssuchende müssen auch Arbeit suchen. So ist das nunmal. Im Klartext: Wer eine Arbeitslosenunterstützung bekommt, der muss auch zeigen, dass er aktiv auf Jobsuche ist, der darf etwa auch ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr jedes Jobangebot gleich in den Wind schlagen.
Seit einigen Jahren weht hier ein mitunter rauer Wind. Die Kontrolle von Arbeitssuchenden ist deutlich verschärft worden - so sehr, dass Gewerkschaften in diesem Zusammenhang immer wieder von einer "Jagd auf Arbeitslose" sprechen.
Das Landesamt für Arbeitsbeschaffung, nach wie vor unter dem Kürzel ONEM bekannt, hat in diesem Zusammenhang jetzt seine neuen Statistiken vorgelegt, die die Zeitungen Le Soir und Het Laatste Nieuws einsehen konnten. Und diese Statistiken lassen gleich in mehrfacher Hinsicht interessante Schlüsse zu.
Erst die nackte Zahl: 25.579 Mal sind im vergangenen Jahr Arbeitssuchende mit einer Strafmaßnahme belegt worden. Eben weil die Kontrollbehörde wohl der Ansicht war, dass unter anderem das Engagement des Betreffenden nicht stimmte. Diese Zahl mag beeindruckend aussehen - dazu muss man aber sagen: Hier geht es um die Zahl der eingeleiteten Strafmaßnahmen, und ein und derselbe Arbeitssuchende kann ja auch mehrmals sanktioniert worden sein. Und in der Tat: aus den ONEM-Zahlen geht hervor, dass unterm Strich nur vier von 100 Arbeitssuchenden ins Fadenkreuz der Kontrolleure geraten sind.
Noch eine Erkenntnis: Die Zahl der eingeleiteten Strafmaßnahmen ist rückläufig. Innerhalb eines Jahres ist die Zahl um sieben Prozent gesunken. Das gilt auch für die wohl schwerste Sanktion: die Streichung der Arbeitslosenunterstützung, eine zeitweilige und sogar eine permanente Maßnahme. Knapp 5500 Mal wurde einem Arbeitssuchenden der Geldhahn ganz oder teilweise zugedreht (rund vier Prozent weniger als noch 2010).
All das mag darauf hindeuten, dass die Kontrollen Wirkung zeigen. Mehr noch: Anscheinend kann man sogar aus den Zahlen herauslesen, dass eine Strafe mitunter ein heilsamer Schock sein kann. Nach der ONEM-Statistik von 2009 zeigt sich, dass ein Arbeitssuchender, dem man zwischenzeitlich die Arbeitslosenunterstützung gestrichen hat, im Nachhinein schneller einen Job findet als andere. Mehr als ein Fünftel der Leute, die einmal bestraft wurden, hatten drei Monate später einen Job.
Dazu kommt: Je härter die Strafe, so hat sich gezeigt, desto eher stellt sich der Betreffende bei der Jobsuche auf die Hinterbeine. Schon das erste Warnschreiben des Arbeitsamtes verfehle seine Wirkung nicht: 16 Prozent der Betroffenen hätten spätestens sechs Monate nach dem ersten Warnschuss einen Job. Das zeige doch, wird die föderale Arbeitsministerin Monika De Koninck zitiert, dass ein entschlossenes Vorgehen und resolute Kontrollen durchaus Früchte tragen können.
Aber Vorsicht: Man solle hieraus nicht die falschen Schlüsse ziehen, mahnt Monika De Koninck. Nur weil Strafen anscheinend manchmal eine pädagogische Wirkung haben dürfe man hier jetzt auch nicht die Schraube überdrehen und eine Hexenjagd eröffnen. Ziel könne und dürfe auch nicht sein, jetzt plötzlich mehr Strafmaßnahmen einzuleiten, nur weil man glaubt, dass man damit automatisch Chance der Betreffenden auf einen Job vergrößert. Das wäre ein Trugschluss. Es bleibe dabei: Grundprinzip ist, dass jemand, der in den Genuss einer Arbeitslosenunterstützung kommt, auch aktiv nach einer Arbeitsstelle sucht. Nicht mehr und nicht weniger.
Der Vollständigkeit halber darf hier allerdings nicht unerwähnt bleiben, dass nach wie vor zu viele Menschen durch keine Strafe dieser Welt zum Umdenken gebracht werden. Die werden am Ende sogar definitiv ausgeschlossen und landen bei den Sozialämtern, die für die resoluteren Kontrollen auch einen Teil der Zeche zahlen müssen.
Von einer "Hetzjagd auf Arbeitssuchende", wie die Gewerkschaften immer wieder anklagen, könne jedenfalls keine Rede sein, unterstreicht die föderale Arbeitsministerin. Zusammen mit den Regionen werde alles getan, um Menschen ins Arbeitsleben zu bringen. Die Qualität der Beratung habe sich in den letzten Jahren stetig verbessert. Nur wer sich nicht an die Spielregeln halte, werde eben bestraft, wobei die Sanktion ja anscheinend sogar ein heilsamer Schock sein können. Also: In der Mitte liegt die Wahrheit.
soir/hln/rop - Archivbild: belga
Du kriegst die Motten wenn du diese Zahlen hörst, hier 1.135.000.000 € für sage und schreibe 41 Männeken von Inbev an Bonuszahlungen, d.h. die haben ihre horrenden Monatsgehälter bereits einkassiert und auf der anderen Seite werden zirka 25.000 Menschen in die ÖSHZ geschickt. Teilt die erste Summe mal durch 25.000 dann bekäme jeder dieser Arbeitslosen knapp 400.000 Euro - Das sind die Segnungen des Kapitalismus, Gerechtigkeit?
Unsere Regierung sucht händeringend nach etwa 2 Milliarden Euro, da wäre schon eine - die der Gesamtheit nun wirklich nicht weh täte, nee, nee PFUII DEUBEL