Danach dürfen die Verwaltungsräte nicht mehr als zwei Drittel Vertreter desselben Geschlechts zählen.
Die Ministerin für Chancengleichheit, Tillieux, erklärte heute, nach der Verabschiedung des Gesetzes durch das Parlament hätten die Einrichtungen noch drei Jahre Zeit, um die Quotenregelung umzusetzen.
Wenn sie anschließend gegen die Bestimmung verstießen, könnten sie ihre Anerkennung verlieren.
Betroffen von der neuen Maßnahme werden beispielsweise Altenheime, Tourismusdienste oder Behinderten-Einrichtungen sein.
belga/mh - Bild: Nicolas Lambert (belga)