
Mit 355 Anträgen hat die Ermittlung von Telefonnummern den Löwenanteil. Aber auch das Abhören von Telefongesprächen, das Abfangen von Post und die Einsicht in Bankdaten gehören zum Repertoire der Geheimdienste.
Auffallend ist, dass die für die Inlandsspionage zuständige Staatssicherheit viel häufiger Anträge gestellt hat als der militärische Einsatz.
Insgesamt kommt der Ausschuss zu dem Ergebnis, dass die Staatssicherheit ihre Spionagemethoden ausgewogen einsetzt. Er kritisiert auch einige Fälle von unangebrachtem Einsatz. So hat zum Beispiel ein Abgeordneter den Geheimdienst eingeschaltet, um sein im Ausland verlorenes Mobiltelefon zu orten.
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