Die flämische Regierung hatte am Dienstag eine Abänderung der Frühpensionsregelung für Kindergärtnerinnen und Lehrer beschlossen.
Sie sollen künftig statt mit 56 beziehungsweise 58 Jahren erst zwei Jahre später in den Vorruhestand gehen können.
Begleitende Maßnahmen werden noch ausgearbeitet, heißt es.
vrt/jp - Archivbild: Geertje De Waegeneer (belga)