Auch der Schweizer Kanton Neufchâtel fordert eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens. Die Staatsanwaltschaft Zürich verzichtet vorerst auf Berufung. Sie will jedoch im kommenden Frühjahr entscheiden, ob in weiteren Fällen Anklage erhoben wird. Dabei geht es um die Richtigkeit der Konzernabschlüsse und Rechnungslegung der Fluggesellschaft "SAirGroup" in den Jahren 1998 bis 2000. Ein Schweizer Gericht hatte Anfang Juni alle 19 Angeklagten im Swissair-Prozess freigesprochen. Das Urteil war auf großes Unverständnis gestoßen. Vor allem frühere Beschäftigte der zusammengebrochenen Luftfahrtgesellschaft Sabena zeigten sich entsetzt. Auch belgische Regierungs-Sprecher kritisierten die Entscheidung der Schweizer Justiz. Die Traditionsfluglinie Swissair hatte 2001 wegen finanzieller Schwierigkeiten Konkurs anmelden müssen. Mit der Swissair ging auch ihr Partnerunternehmen Sabena in den Konkurs. Tausende Menschen verloren ihren Arbeitsplatz.
Belgische Regierung hält an Berufungsentscheid im Swissair-Prozess fest
Der belgische Staat will das Urteil aus dem Swissair-Prozess in der Schweiz anfechten und geht in Berufung. Das teilte Staatssekretär Tuybens heute in Brüssel mit.