Wer die Verantwortung für das Unglück trägt, wurde bislang juristisch nicht geklärt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wird der eigentliche Strafprozess erst gegen 2020 beginnen.
Die Opfer und Hinterbliebenen der Opfer üben auch zwei Jahre danach noch scharfe Kritik an der SNCB, von der sie bislang keinerlei Unterstützung erhalten hätten.
Erster Zugbegleiter entschädigt
Das Zivilgericht in Mons hat die SNCB verurteilt, einen Zugbegleiter zu entschädigen, der bei der Katastrophe von Buizingen vor zwei Jahren verletzt worden war. Das schreiben die Zeitungen der Mediengruppe Sud Presse.
Der Schaffner ist damit das erste Opfer, das vor Gericht sein Recht einfordern konnte. An ihn muss die Bahn 5.000 Euro zahlen.
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