Das räumte er auch zu Beginn seiner Rede ein.
Der Generalanwalt wies in seiner Rede darauf hin, das grundlegende soziale Errungenschaften durch eine Umlegung von Befugnissen zwischen Föderation und Gliedstaaten nicht geschmälert werden dürften. Dies würde im Gegensatz zu Artikel 23 der Verfassung stehen. Dieser Artikel beinhalte eine sogenannte Stillstandverpflichtung, im Umkehrschluss das Verbot von Rückschritten. Der Artikel schließe nicht die Verlagerung der Kompetenz an beispielsweise die Regionen aus, wohl aber die Aushöhlung grundsätzlicher sozialer Sicherheiten.
Generalanwalt zu Sozialversicherungsthematik
In einer der traditionellen Reden zu Beginn des Justizjahres hat der Generalanwalt am Kassationshof, Jean-François Leclercq, ein Rechtsthema aufgegriffen, das auch einen Bezug zur politischen Tagesaktivität hat.