Nach Ansicht des Richters hatte Zeichner Hergé keine fremdenfeindlichen Absichten. Der 1931 entstandene Comic spiegele die Darstellung der Afrikaner zur damaligen Zeit wieder.
Der Herausgeber und Verwalter der Autorenrechte von "Tim und Struppi" hatte von dem Kläger 15.000 Euro Schadenersatz wegen Verleumdung gefordert. Auch diesen Antrag wies das Gericht zurück.
dpa / vrt / jp - Bild: Julien Warnand (belga)