4 Kommentare

  1. Filip Dewinter hat vollkommen Recht.
    Ein symbolisches Urteil wird einen Hardliner wie Belkacem nicht im geringsten beeindrucken, das entlockt ihm allerhöchstens ein müdes Grinsen.

    Sofort ins Flugzeug und ab nach Afghanistan - ohne Rückflug versteht sich.
    Seine Gesinnungskumpel kann er gleich mitnehmen. Den Verlust der kulturellen Bereicherung aus diesem Freundeskreis wird Belgien verschmerzen können.

    Da solche Agitatoren eher selten einer geregelten Arbeit nachgehen und sich neben dem Verbreiten hasserfüllter Hetzschriften gegen Menschen, die ihn unverdrossen alimentieren, der Produktion strenggläubiger Nachkommen hingeben, würde das dem Steuerzahler eine Menge Geld sparen und den schon vorprogrammierten Ärger für die Zukunft gleich mit.

    Staat und Justiz sollten klare Grenzen aufzeigen und bei Überschreiten dieser Grenzen auch Konsequenzen ziehen, aber solche, die auch verstanden und nicht als hilflose Schwäche ausgelegt werden.

  2. Tja; denken denn die Richter nicht weiter als ihre Nase? In Afghanistan stehen belgische Soldaten, wenn die durch einen der Rekruten des Belkacem umgenietet werden sollten, dann müssten die Angehörigen des getöteten Soldaten die Justiz verklagen.
    Ich würde die 2 jährige Haft allerdings zwecks Haftverschärfung in einem sibirischen Gulag anordnen. Und zwar OHNE Handy und/oder PC...
    Damit der Kerl auch ganz bestimmt nicht auf krumme Gedanken kommt, müsste das Gulag bei einem Bleibergwerk liegen damit die Häftling auch was zu tun haben!

  3. Vorsicht, sonst schließt der Redaktionsleiter auch diesen Thread wegen rassistischer Äußerungen.

  4. @ Jan Klubert

    Die Rassismuskeule musste nur als weiterer Grund herhalten.
    Der erste Satz des Herrn Redaktionsleiters lautet: Zum Thema sind nach Einschätzung der Redaktion alle wichtigen Argumente und Standpunkte ausgetauscht.

    Das zum Thema, wer kontrolliert das Volk, wenn es denn mal in fahrt kommt :-).

    Ich würde dem BRF die weichere Art der Internetseite Süddeutsche.de empfehlen.

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