Dazu soll Artikel 195 der Verfassung geändert werden. Dieser Artikel umfasst sozusagen das Regelwerk für eine Verfassungsrevision. Ziel ist, dass insbesondere die Spaltung des Wahl- und Gerichtsbezirkes Brüssel-Halle-Vilvoorde möglichst schnell in die Praxis umgesetzt kann.
Artikel 195, das ist so etwas wie der Werkzeugkasten für institutionelle Klempnerarbeiten. Artikel 195 enthält die rechtlichen Dispositionen mit Blick auf eine Verfassungsänderung. Eine solche Verfassungsänderung ist ja nötig, um die sechste Staatsreform in die Praxis umzusetzen.
Das Problem: Nach besagtem Artikel 195 würde das zwei Legislaturperioden in Anspruch nehmen: Erst müsste eine Liste der zu ändernden Verfassungsartikel verabschiedet werden. Dann müsste das Parlament aufgelöst und müssten Neuwahlen veranstaltet werden. Erst dann ist Verfassungsänderung möglich.
"Das dauert zu lange", sind sich die acht Parteien einig, die im Herbst die Staatsreform festgeklopft haben. Ziel ist demnach, diese grundlegende Neuordnung des Staates innerhalb der laufenden Legislaturperiode über die Bühne zu bringen. Damit dieses Schnellverfahren durch die Verfassung abgedeckt ist, soll Artikel 195 entsprechend geändert werden.
Darauf hat sich jetzt die Arbeitsgruppe geeinigt, die mit der Umsetzung der institutionellen Reformen befasst ist. Dazu gehören der Premierminister und die beiden Staatssekretäre für institutionelle Angelegenheiten, sowie Vertreter der acht beteiligten Parteien.
Bild: Nicolas Maeterlinck (belga)