Die Kundgebung war vom Brüsseler Bürgermeister Freddy Thielemans verboten worden. Die Veranstalter hatten daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen das Kundgebungsverbot beantragt. Der Staatsrat hatte sich am Mittwoch negativ zu diesem Antrag geäußert, weil den Organisatoren kein ernsthafter Nachteil durch das Verbot entstehe. Der Rechtsbeistand der Veranstalter argumentiert seinerseits, die subjektiven Rechte der Organisatoren würden verletzt. Außerdem gebe es ein verfassungsmäßiges Recht auf die Kundgebung, das durch den europäischen Vertrag über die Menschenrechte zugesichert werde.
Rechtsstreit um Anti-Islam-Kundgebung in Brüssel
Das Erst-Instanzliche Gericht in Brüssel wird sich am kommenden Mittwoch mit der umstrittenen Anti-Islam-Kundgebung vom 11. September in der Hauptstadt befassen.