Die Gesprächspartner wollen klären, wie und in welchem Zeitrahmen die zwischengemeinschaftlichen Vereinbarungen umgesetzt werden können. Es geht vor allem um eine Anpassung von Artikel 195 des Grundgesetzes, damit die Staatsreform und die Spaltung des Wahlbezirks Brüssel-Halle-Vilvoorde in einer Legislaturperiode durchgeführt werden können. Falls das Grundgesetz nicht abgeändert wird, wäre dies nur über einen Zeitraum von zwei Legislaturperioden möglich.
Nach Ansicht des zuständigen Staatssekretärs Verherstraeten sollte bei den institutionellen Reformen vor allem darauf geachtet werden, dass der Übergang gut verlaufe. Im VRT-Rundfunk sagte Verherstraeten, man wolle die Staatsreform zwar so schnell wie möglich durchführen, allerdings nicht auf Kosten der Gründlichkeit.
belga/vrt/est