In der EU-Richtlinie von 2009 geht es um Kontrollmechanismen zur Feststellung von chemischen Rückständen im Wasser. Die Richtlinie hätte im August vergangenen Jahres übernommen werden müssen.
Falls die Anpassung an die europäische Richtlinie nicht innerhalb von zwei Monaten erfolge, droht eine Klage der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof.
Auch das Großherzogtum Luxemburg hat dies genau wie Belgien bislang versäumt.
belga/wb