Dadurch könnten Leistungen abgedeckt werden, für die ein Kunde bereits bei einer anderen Versicherung einen getrennten Vertrag abgeschlossen hat. Dann würde man doppelt zahlen.
Das System der Krankenversicherung kannte in Belgien bisher drei Säulen. Die erste ist die gesetzliche Pflichtversicherung. Jeder Berufstätige zahlt hier ein. Dafür ist gewährleistet, dass er und seine Familie im Krankheitsfall die nötige medizinische Versorgung erhalten. Das schließt aber nicht aus, dass der Patient einen gewissen Eigenanteil tragen muss.
Hier sprang bislang die zweite Säule ein, die Zusatzversicherung. Den Umfang gestaltet jede Krankenkasse selbst. Die Kassen müssen gesetzlich sogar eine solche Zusatzversicherung anbieten. Schließlich ist es dieser Leistungsumfang, der die Kassen zu Konkurrenten macht.
Neu seit dem 1. Januar ist, dass man als Kunde diese Zusatzversicherung zahlen MUSS. Die erste und die zweite Säule verschmelzen zu einem Guss der Krankenkassen. Der Grund: die privaten Versicherer. Sie fühlten sich als Teil der dritten Säule im Gesundheitssystem benachteiligt und klagten eine striktere Trennung zwischen gesetzlicher Pflichtversicherung und privaten zusätzlichen Versicherungen ein. Daher bekommt die Zusatzversicherung fortan einen neuen Namen und heißt nun „zusätzliche Dienste“. Für die Kunden der Krankenkasse bedeutet dies, dass sie mehr zahlen müssen.