Dass ein Unternehmen wie bpost auch nach der teilweisen Liberalisierung des Marktes noch finanzielle Unterstützung bekommt, das stellt die EU-Kommission in keiner Weise infrage. Für unrentable Dienstleistungen, die aber zum Öffentlichen Dienst hinzugehören, gibt es Kompensationen - allerdings dürfen die nicht höher sein als die Kosten, die angefallen sind.
Und genau das wirft die EU-Kommission den Belgiern vor: Für das Verteilen von Zeitungen und Zeitschriften hat bpost insgesamt 5,2 Milliarden Euro an finanziellen Ausgleichszahlungen erhalten. Das sei um 417 Millionen zu hoch angesetzt, meint die Kommission. Ergo: Um Wettbewerbsverzerrung zu vermeiden, muss bpost das Geld zurückzahlen.
Das sei ein Bruttobetrag, betonte aber bpost-Chef Johnny Thijs, abzüglich der Steuern blieben wohl höchstens 300 Millionen Euro übrig. Das Geld könne man den Reserven entnehmen, negative Auswirkungen für das Personal oder die Kundschaft werde es nicht geben, sagte Thijs. Was nicht heiße, dass man die Entscheidung so hinnehme: Man prüfe einen Einspruch gegen den Kommissionsbeschluss.
Die EU-Kommission hat bislang nur den Zeitraum zwischen 1992 und 2010 unter die Lupe genommen. Die Prüfung der Situation nach 2010 ist noch nicht abgeschlossen.
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