Damit widersprechen die Organisatoren einem Juristenteam der Universität Löwen. Dieses hatte die Entschädigung in Form von Getränke- und Essensbons als unzureichend eingestuft und eine vollständige Rückerstattung der Eintrittsgelder gefordert.
Die Pukkelpop-Veranstalter wiesen dies zurück und halten an ihrem Entschädigungsmodell in Form von Verzehrbons fest.
vrt/sd