Die professionellen Geflügelzüchter sollten alle hygienischen Vorsichtsmaßnahmen treffen, die Ställe regelmäßig desinfizieren, die vorgeschriebene Arbeitskleidung tragen und den Zugang von Drittpersonen zu den Betrieben einschränken. Die AFSCA erinnerte daran, dass ab 1. März in ganz Belgien die Stallpflicht für Geflügel sowohl für private Halter als auch für Zuchtbetriebe gilt. Wenn möglich solle man aber bereits jetzt das Geflügel drinnen lassen.
AFSCA ruft zur äußersten Wachsamkeit wegen Vogelgrippe auf
Nach dem Auftreten der Vogelgrippe in einem Putenzuchtbetrieb in Ostfrankreich hat in Belgien die Föderalagentur für die Lebensmittelsicherheit AFSCA die Branche hierzulande zu äußerster Wachsamkeit aufgerufen.