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"Salduz-Beschluss" mit kleinen Schwierigkeiten gestartet

02.01.201211:20

Wer in Belgien festgenommen wird, hat jetzt gleich beim ersten Verhör das Recht auf den Beistand eines Anwalts. Der sogenannte „Salduz-Beschluss“ ist zum Jahreswechsel in Kraft getreten.

Bei der praktischen Umsetzung - unter anderem in Lüttich und Brüssel - gibt es noch Probleme, weil die Anwälte zum Teil nicht erreichbar sind. Vor allem nachts sind die Rechtsbeistände schwer zu erreichen.

In Flandern haben die Anwaltskammern dazu Bereitschaftsdienste eingeführt, in der Wallonie und Brüssel auch, aber nicht flächendeckend. So waren gestern z.B. keine französischsprachigen Anwälte in Brüssel erreichbar.

Das Verhör durch die Polizei muss dadurch aber nicht verschoben werden. Im Protokoll wird der Zusatz hinzugefügt: „Keinen Anwalt erreicht“.

Rund die Hälfte der Festgenommenen hat am Neujahrstag vom neuen Recht Gebrauch gemacht und einen Rechtsbeistand für die erste Vernehmung durch die Polizei eingefordert. Knapp 3.000 Anfragen gab es bereits landesweit - die meisten konnten beantwortet werden.

Insgesamt waren für den gestrigen Tag über 900 Anwälte auf Abruf. Es habe kein nennenswertes Problem gegeben, erklärte der Sprecher der Kammer der französischsprachigen und deutschsprachigen Rechtsanwaltschaften.

belga/vrt/jp/okr - Archivbild: belga

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