Danach erhielten die Justizhäuser vor vier Jahren knapp 2.900 Anweisungen zur Anbringung sogenannter elektronischer Fußfesseln. Im laufenden Jahr wird die Zahl bei über 3.700 liegen.
Diese Form der Strafverbüßung wird in der Regel nur bei Personen angewendet, die zu einer Haftstrafe unter drei Jahren verurteilt wurden.
belga/mh