Die Frau war 2003 bei einer Sicherheitsfirma am Empfang eingestellt worden. Zunächst hatte sie auf das Kopftuch während der Arbeitszeit verzichtet, wie es in der Firma Brauch war und später auch im Arbeitsreglement festgeschrieben worden war.
Als ein plötzlicher Sinneswandel bei der Frau 2006 einsetzte und sie sich weigerte das religiöse Symbol abzulegen, folgte die Entlassung der Angestellten.
In der Urteilsbegründung weist das Gericht darauf hin, dass die Arbeitsregel für Mitarbeiter gleich welcher Konfession gegolten habe. Auch für Atheisten und Agnostiker.
belga/rkr