59 Häftlinge hatten gegen die Haftanstalt geklagt, weil sie sich zu streng behandelt fühlten.
Dies betraf vor allem die Durchsuchung von Gefangenen, die von einem Hafturlaub zurückkehrten. Das Gericht beschloss jetzt, dass sich jede Haftanstalt an die Gesetze halten müsse und nicht eigenmächtig strengere Regeln einführen dürfe.
Gerichtsurteil: Keine strengeren Regeln bei der Durchsuchung von Häftlingen
Im Gefängnis von Löwen dürfen keine strengeren Richtlinien bei der Durchsuchung von Häftlingen angewandt werden. Das hat ein Gericht beschlossen.