Die katholische Kirche hat sich mit einer parlamentarischen Kommission auf Schadensersatzzahlungen zwischen 2500 und 25.000 Euro pro Opfer geeinigt. So soll man den Betroffenen entgegen kommen, obschon die Taten juristisch verjährt sind. Die Opfer haben bis Oktober nächsten Jahres die Möglichkeit, ihre Ansprüche geltend zu machen.
Woher das Geld kommt, ist noch nicht abschließend geklärt. Zunächst will sich die Kirche an die Täter selbst wenden. Anderenfalls könnten die Bistümer Geld frei machen, es soll aber in keinem Fall aus Spenden oder dem laufenden Kirchenhaushalt gezahlt werden.
Die Entscheidung über die Höhe der Vergütung liegt bei einem sogenannten unabhängigen Schiedshof, dem Ärzte, Psychologen und Vertreter der Magistratur angehören werden. Die Opfer sind eingeladen, sich kostenlos und vertraulich an diese Einrichtung zu wenden, die ihr Urteil im Prinzip innerhalb von 6 Monaten fällen muss.
Dieses Urteil ist definitiv und bindend. Danach hat die Kirche 3 Monate Zeit, um die festgelegte Entschädigung auszuzahlen. Allerdings kann die Anerkennung des sexuellen Missbrauchs auch unter einer anderen Form erfolgen als durch eine finanzielle Entschädigung.
vrt/brf/rkr/okr - Bild: Johanna Geron (belga)