Es hat zwar gedauert, doch jetzt ist man sich einig: Die Opfer von sexuellem Missbrauch durch Geistliche werden entschädigt. Der mit der Kirche vereinbarte finanzielle Ausgleich variiert je nach der Schwere des Tatbestands zwischen 2.500 und 25.000 Euro. In gewissen besonders gravierenden Fällen kann der Betrag sogar noch höher liegen.
Die Entscheidung über die Höhe der Vergütung liegt bei einem sogenannten unabhängigen Schiedshof, dem Ärzte, Psychologen und Vertreter der Magistratur angehören werden. Die Opfer sind eingeladen, sich kostenlos und vertraulich an diese Einrichtung zu wenden, die ihr Urteil im Prinzip innerhalb von sechs Monaten fällen muss. Dieses Urteil ist definitiv und bindend. Danach hat die Kirche drei Monate Zeit, um die festgelegte Entschädigung auszuzahlen.
Allerdings kann die Anerkennung des sexuellen Missbrauchs auch unter einer anderen Form erfolgen als durch eine finanzielle Entschädigung. Durch die getroffene Regelung hofft die katholische Kirche, den Erwartungen der Öffentlichkeit gerecht zu werden.
rtbf/sd - Bild: BRF TV