4 Kommentare

  1. Das ist dann wohl der Dank dafür, dass man Menschen, die aus Angst um ihr Leben nicht in Griechenland, nicht in Polen, nicht in der Türkei, sondern rein zufällig mit allerletzter Kraft in Belgien ihr nacktes Leben retten wollten, aufgenommen und im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten die Chance gegeben hat, zu überleben und endlich in Sicherheit zu leben.

    Dass es für ein 5 Sterne Hotel nicht gereicht hat ist in der Tat verabscheuungswürdig.
    Immerhin hat Belgien dem Anspruchsdenken zugereister Neubürger nicht in vollem Umfang entsprochen, Schande über das Land.
    Da ist eine Strafe von 50.000 Euro für 4 Monate Sicherheit in einer 2.Klasse Unterkunft mehr als gerechtfertigt. Das macht 12.500 Euro je Monat, warum so wenig?

    Manche dumme Altbelgier, die nicht mehr wissen, wie sie ihre Lebenshaltungskosten bestreiten sollen, begrüßen die Luxusalimentierung und haben beschlossen, in Zukunft auch noch aufs Essen zu verzichten, womit man die monatlichen Begrüßungspensionen auf 20.000 Euro im Monat für jeden Neubürger anheben könnte.

    Luxus wem Luxus gebührt, die anderen Idioten bedanken sich herzlichst für das Urteil der EU und würden gerne im eigenen Land Asyl beantragen.

    Moment mal, EU?
    Ist es die EU, die fordert, dass Belgien drastische Sparmassnahmen ergreift?
    Nun ja, eine erste Vorstellung, wie das funktionieren soll, haben wir ja jetzt bekommen.

  2. Ich bin echt geschockt,denn wo soll das bitteschön noch hinführen?ja klar,jetzt kommen Massenklagen von Asylbewerbern,die sich in Ihrer Unterkunft(die natürlich mit der Heimat nicht zu vergleichen ist)nicht "human"gefühlt haben.
    Ich bin garantiert nicht Ausländerfeindlich,und gebe gerne Hilfe wenn nötig,aber das ist eine Klatsche für alle Menschen die am Existenzminimum leben,oder sogar auf der Strasse...
    Herr Decker,danke für diese sehr treffenden Worte.

  3. Diese Reaktion finde ich normal !

    Claude Deloyer (Zur Zeit im Eupener Krankenhaus tätig, besser bekant als "Monsieur Claude")

  4. Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für wahrnehmungsgestörte Anwälte...
    Aufnahme ja, aber die Gestaltung - unter den bestmöglichen Bedingungen und mit den verfügbaren, dem Land zumutbaren finanziellen Lasten - muss dem belgischen Staat überlassen bleiben! Wo bleibt die Anerkennung dafür, dass 98% der Flüchtlinge (aus welchen Gründen auch immer) nach diesen o.g. Kriterien "ausreichend" geholfen wird? Allerdings dauern die Asylprozeduren viel zu lange und da sollte der belgische Staat vielleicht die Verwaltung vorübergehend flexibel ausbauen ("leihweise" aus anderen Ämtern? Lehrer? Arbeitslose mit Abi o.ä im Praktium?) bis der Stau abgearbeitet ist.