Dabei handelt es sich um Personen, deren Partner über ein Einkommen verfügen. Der Großteil der Betroffenen kommt aus der Wallonie und Brüssel.
Nach dem Regierungsabkommen haben Partner in einer Lebensgemeinschaft nur noch drei Jahre lang Anrecht auf Arbeitslosengeld. Es sei denn, sie haben im Laufe der vergangenen zwei Jahre mindestens sechs Monate gearbeitet.
lesoir/belga/okr