Begründet hat die Brüsseler Behörde ihr Vorgehen mit der Feststellung, dass Belgien über einen längeren Zeitraum hinweg die in der EU festgesetzten Erdölreserven für Krisenfälle nicht in ausreichendem Maße bereitgehalten habe. Während EU-Gesetzgebung Reserven für 90 Tage vorsieht, liegen die belgischen Erdölvorräte nur bei rund 84 Tagen. Da dies im Krisenfall auch Auswirkungen auf Nachbarstaaten haben kann, sah sich die EU-Kommission gezwungen, Belgien deswegen vor den EUGH zu zerren.
Belgien wegen mangelnder Erdölreserven vor dem EUGH
Belgien muss sich wegen nicht eingehaltener europäischer Regeln vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten. Die EU-Kommission strengt vor dem EUGH ein Verfahren gegen das Land an.