Andere Hausdurchsuchungen erfolgten im gleichen Auftrag in der Sint-Romboutskathedrale, im Staatsarchiv in Brüssel und am Sitz der Adriaenssenskommission, der kircheninternen Untersuchungskommission zu Missbrauch von Minderjährigen und Vertuschung.
Die Hausdurchsuchung am Sitz der Kommission wurde umgehend für ungültig erklärt, von der Brüsseler Justiz. Das gleiche gilt jetzt auch für die Durchsuchungen am Sitz des Erzbistums und bei Kardinal Danneels, so dass nur die Hausdurchsuchungen im Staatsarchiv und in der Sint-Romboutskathedrale ihre Gültigkeit bewahren.
Der Untersuchungsrichter hatte die Hausdurchsuchungen im Zuge von Erklärungen der früheren Richterin und Vorgängerin von Peter Adriaenssens Godelive Halsberghe angeordnet. Halsberghe habe sich aber nur mit Blick auf die Kathedrale geäußert, befand die Brüsseler Justiz am Dienstag.
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